ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Oper Leipzig und ihren Besuchern. Sie sind Bestandteil des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses. Für alle Veranstaltungen der Oper Leipzig in ihren derzeitigen und zukünftigen Spielstätten (Oper, Musikalische Komödie, Kellertheater, Konzertfoyer, Drehscheibe, Probebühnen etc.) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten nicht für Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Oper Leipzig und nicht bezüglich der von der Oper Leipzig im Auftrag für andere Veranstalter verkauften Eintrittskarten. Das Vertragsverhältnis entsteht in diesen Fällen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittveranstalter. Für Abonnenten und Reiseveranstalter gelten ergänzend gesonderte Bestimmungen.

2. EINTRITTSPREISE Es gelten die vom Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossenen und in den Publikationen der Oper Leipzig veröffentlichten Eintrittspreise. Diese Eintrittspreise gelten nur bei Kauf der Eintrittskarten an der Kasse der Oper Leipzig und der Kasse der Musikalischen Komödie Leipzig. An externen Vorverkaufsstellen sowie bei Internetkauf können durch Erhebung einer Vorverkaufsgebühr höhere Eintrittspreise entstehen. Ermäßigungen werden schwerbehinderten Menschen, Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Schülern, Studenten, Auszubildenden und Wehr- bzw. Zivildienstleistenden gewährt. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuzeigen. Die Ermäßigung beträgt 30% des Grundpreises. Alle ermäßigten Preise werden auf volle Eurobeträge gerundet. Von Ermäßigungen ausgenommen sind Platzgruppe V und 0 / Loge im Opernhaus und folgende Veranstaltungen: Premieren, Silvester, Gastspiele, Aufführungen mit Sonderpreisen und Opern- bzw. Balletttage sowie Operetten- und Musicaltage.

3. KARTENBESTELLUNG UND KARTENVERKAUF Nach Veröffentlichung des Spielplanes im Jahresprogramm der Oper Leipzig kann der Kunde eine Kartenbestellung abgeben. Durch Abgabe einer Bestellung (schriftlich, per E-Mail, per Telefon) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der bezeichneten Eintrittskarten ab. Mit der Bestellung erkennt der Kunde auch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Mit der Bestätigung der Kartenbestellung wird dem Kunden ein Zahlungstermin mitgeteilt. Der Zahlungszeitraum beträgt in der Regel vier Wochen. Ist der Zeitraum zwischen der Bestellbestätigung und der Veranstaltung geringer als vier Wochen, muss die Zahlung zehn Tage vor der Vorstellung eingegangen sein. Erfolgt bis zum genannten Zahlungstermin keine Zahlung, verfällt die Bestellbestätigung. Beträgt der Zeitraum zwischen der Kartenbestellung und der Veranstaltung zehn Tage oder weniger, erfolgt der Kartenverkauf nur gegen Barzahlung, gegen Angabe einer Kreditkartennummer oder per Internet. Nach Eingang der Zahlung der bestellten Karten werden die Karten dem Kunden ausgehändigt. Auf Wunsch und auf eigenes Risiko werden Karten per Post gegen eine Versandgebühr zugesandt. Der Wunsch nach Rollstuhlplätzen ist bei Eintrittskartenkauf und Bestellung gesondert anzugeben.

4. DATENSCHUTZ Kunden, die eine Kartenbestellung oder eine Kartenreservierung abgeben, erklären sich damit einverstanden, dass die Oper Leipzig die dabei bekanntgegebenen personenbezogenen Daten des Kunden speichert. Die Oper Leipzig wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben.

5. UMTAUSCH UND ERSATZANSPRÜCHE Die erworbenen Eintrittskarten sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall wird dem Kunden eine Ersatzvorstellung angeboten. Kann der Kunde keinen der angebotenen Termine wahrnehmen, wird ihm der Kaufpreis erstattet. Bei Abbruch einer Vorstellung vor der Pause wird dem Kunden der volle Eintrittspreis erstattet. Ein Ersatz von darüber hinausgehenden Kosten des Kunden (Nebenkosten, Hotel, Reise etc.) wird ausgeschlossen. Ebenso werden immaterielle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Ersatzansprüche sind durch Vorlage oder Einsendung der originalen Eintrittskarten geltend zu machen. Programm- und /oder Besetzungsänderungen (u. a. Änderung eines Dirigenten oder Solisten) begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Kartenpreises oder Umtausch der Karte. Für versäumte Vorstellungen besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Umtausch der Eintrittskarten. Bei Verlust einer Eintrittskarte besteht grundsätzlich kein Ersatz- oder Erstattungsanspruch. Hat der Kunde einen Nachweis, welche Karte er gekauft hat oder kann er die gekauften Plätze genau bezeichnen, steht es im Ermessen der Oper Leipzig, eine Ersatzkarte zu erstellen. Es gilt jedoch die Originalkarte vor der Ersatzkarte.

6. ALLGEMEINE REGELUNGEN Der Zugang zu den Spielstätten kann nur mit einer persönlichen Eintrittskarte erfolgen (dies gilt auch für Kinder). Der Besucher ist an den auf seiner Eintrittskarte bezeichneten Platz gebunden. Ein Wechsel auf freie Plätze ist nicht zulässig. Bei verspätetem Eintreffen nach Beginn einer Vorstellung besteht kein Anspruch auf unmittelbaren Zutritt in den Zuschauersaal und auf den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz. Es steht im Ermessen der Leiterin Abenddienst, dem zu spät gekommenen Besucher in einem unter Rücksichtnahme auf den Vorstellungsverlauf und die darstellenden Künstler geeigneten Zeitpunkt einen Platz im Zuschauerraum oder in der Laubengalerie zuzuweisen. Unter Umständen kann der Einlass erst zur Pause erfolgen oder bei kleinen Spielstätten gar nicht mehr gestattet werden. Fotografieren, Tonaufzeichnungen oder Bild- / Tonaufzeichnungen während der Vorstellung sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Dies gilt auch, wenn die Aufzeichnungen für den privaten Gebrauch gedacht sind. Bei Zuwiderhandlungen werden die Aufzeichnungsgeräte eingezogen und verwahrt, bis der Eigentümer der Löschung der unberechtigten Aufnahmen zugestimmt hat. Für eingezogene und verwahrte Aufzeichnungsgeräte haftet die Oper Leipzig nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.Unberührt davon bleibt das Recht der in ihren Urherberrechten beeinträchtigten Künstler auf Geltendmachung von Schadensersatz.

7. GARDEROBE Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Rucksäcke, Stöcke (ausgenommen Gehhilfen), große Tragetaschen und andere sperrige Gegenstände sowie Nahrungsmittel und Getränke dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Garderobe bzw. die genannten Gegenstände kann dem Garderobenpersonal für die Dauer der Vorstellung gegen Aushändigung einer Garderobenmarke zur Aufbewahrung übergeben werden. Die Rückgabe an den Besucher erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne weitere Prüfung der Berechtigung. Vertauschte oder beschädigte Garderobe ist dem Garderobenpersonal sofort mitzuteilen. Die Oper Leipzig haftet für die Dauer der Vorstellung für Schäden oder Verlust der Garderobe, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht durch das Garderobenpersonal eingetreten ist. Die Haftung ist auf den Zeitwert der Garderobe beschränkt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken oder in Rucksäcken, Taschen etc. befindliche Gegenstände. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher verpflichtet, eine Gebühr von 3,50 € für die Wiederbeschaffung bar zu entrichten. Die Ausgabe der Garderobe erfolgt in diesem Fall erst dann, wenn sämtliche anderen Garderoben abgeholt worden sind.

8. TIERE Tiere dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden.

9. HAUSRECHT Das Personal der Oper Leipzig ist berechtigt, Besucher aus dem Haus zu weisen, wenn andere Besucher durch sie belästigt werden, sie die Vorstellung stören oder Besucher gegen das Verbot von Ton-, Bild- oder Bild- / Tonaufzeichnungen verstoßen.

10 INKRAFTTRETEN Diese allgemeinen Geschäftsbedingen gelten ab dem 01. Mai 2011.